Betreuervergütung für einen DDR-Diplom-Betriebswirt

Eine mit dem Studienabschluss als „Diplom-Betriebswirt (FH)“ im Jahr 1977 abgeschlossene Hochschulausbildung an der Fachschule für Ökonomie mit Studienabschluss „Ökonom“ in der Fachrichtung „Rechnungsführung und Statistik“ vermittelt keine besonderen, für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse und rechtfertigt daher nicht …

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Betreuungsbedarf für Wohnungsangelegenheiten

Mit der Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

In dem hier entschiedenen Fall wendet sich die Betroffene, die an einer neurotischen Persönlichkeitsstörung leidet, …

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Zahlung an eine betreute Person

Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Betreute eine Abhebung von seinem Bankkonto …

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