Die grob mangelhafte Dienstleistung eines Rechtspflegers in Betreuungsangelegenheiten rechtfertigt eine Kürzung seiner Dienstbezüge. Nach § 47 Abs. 1 BeamtStG begeht ein Beamter ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Gemäß § 34 Satz 1 und Satz 2 BeamtStG hat sich der Beamte mit vollem persönlichem Einsatz seinem
LesenSchlagwort: Rechtspfleger
Der Endpunkt der Kontrollbetreuung – und die Betreuervergütung
Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908 d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht be-reits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest . Hat der Kontrollbetreuer nach Widerruf der Vorsorgevollmacht dem Gericht mitgeteilt, dass die
LesenVorsorgevollmacht – und ihr Widerruf durch den Betreuer
Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist . Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt
LesenRückforderung überzahlter Betreuervergütung – und der Vertrauensgrundsatz
Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist . Im hier entschiedenen Fall ist die Auszahlung der Betreuervergütung für
Lesen