Gefährdung des Betroffenen und seines Vermögens: Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

Dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten gleichermaßen besorgt werden können, setzt auch die Eignung des Bevollmächtigten dafür voraus, eine erhebliche Gefährdung für die Person des Betroffenen oder dessen Vermögen entgegen dessen geäußerten Wünschen abzuwenden, wenn der Betroffene die Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht

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Einwilligungsvorbehalt trotz Vorsorgevollmacht

Ist zum effektiven Schutz des Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich, ist eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichend. Die Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehalts und der auf die Vermögenssorge bezogenen Betreuerbestellung ergibt sich in solchen Fällen schon daraus, dass die Vollmacht zur Verhinderung weiterer schädigender Vermögensdispositionen des Betroffenen, wozu dieser nach den Feststellungen entschlossen

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Die Bestellung eines Kontrollbetreuer – wegen Schadensersatzansprüchen gegen den Bevollmächtigten

Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung. Gemäß § 1896 Abs. 3 BGB kann als Aufgabenkreis einer

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Der Streit mit dem Ehegatten – oder: die Ungeeignetheit des Bevollmächtigten

Mit der Frage der Ungeeignetheit eines Bevollmächtigten und der hierzu anzustellenden Gesamtschau des Tatrichters, wenn über den Aufenthalt eines pflegebedürftigen Betroffenen zwischen seinem Bevollmächtigten und seinem Ehegatten Uneinigkeit besteht, hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof der Fall einer 82-jährigen Betroffenen, die an einer fortgeschrittenen

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Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist. An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB). Eine Vorsorgevollmacht

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Die „zu spät“ erteilte Vorsorgevollmacht

Eine von dem Betroffenen erteilte General- und Vorsorgevollmacht ist unwirksam, weil der Betroffene zu diesem Zeitpunkt (bereits) geschäftsunfähig war, so dass die Bestellung eines Betreuers erforderlich sein kann. Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist. An der Erforderlichkeit

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Der ungeeignete Bevollmächtigte – und der Wunschbetreuer

Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter einzelne Umstände bzw. Vorfälle nicht isoliert betrachten; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen . Dies gilt auch, soweit

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Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht

Zu den Voraussetzungen für die Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehender Vorsorgevollmacht hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten

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Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuung – Vollmachtswiderruf

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Rechtsmacht des Betreuers zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht die ausdrückliche Zuweisung dieser Befugnis durch gerichtlichen Beschluss. Diese Zuweisung setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten

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