Die Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

Der in einer Betreuungssache zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt kann gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde . Dem Aufwendungsersatzanspruch des anwaltlichen

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Beschwerde im Betreuungsverfahren – und die Vollmacht des Rechtsanwalts

Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der sich für ihn legitimierende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde . Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall unzulässig, weil der Verfahrensbevollmächtigte eine ihm vom Betroffenen erteilte Vollmacht zur Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht

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Das Rechtsanwaltsversorgungswerk und die Einkünfte als Berufsbetreuer

Einkünfte einer Rechtsanwältin aus der Tätigkeit als Berufsbetreuerin sind nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bei der Bemessung der von der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen erhobenen Versorgungsbeiträge nicht zu berücksichtigen. Die Klägerin in dem jetzt vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschiedenen Fall ist selbstständige Rechtsanwältin und Mitglied der Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen. Sie ist auch

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Der Rechtsanwalt als gewerblich tätiger Berufsbetreuer

Ein Be­rufs­be­treu­er übt kei­nen Frei­en Beruf, son­dern ein Ge­wer­be aus. Das gilt auch für einen Rechts­an­walt, so­weit er zu­gleich als Be­rufs­be­treu­er tätig ist. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO die Aufnahme eines stehenden Gewerbes bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Entsprechend ihrem Sinn, eine wirksame Gewerbeüberwachung zu ermöglichen, ermächtigt

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Betreuertätigkeit oder Anwaltstätigkeit?

Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung nach § 1836 BGB schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus. Dies stellte jetzt der Bundesgerichtshof klar – und befasste sich gleichzeitig mit der Abgrenzung von

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