Eine entsprechende Anwendung des § 6 VBVG auf die Vergütung eines neben einem Bevollmächtigten bestellten Betreuers scheidet aus, wenn die Betreuung wegen des von vornherein beschränkten Umfangs der Vollmacht erforderlich wird . In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall übertrugen die Betroffene und ihr 2010 verstorbener Ehemann 2003 ihrer Tochter
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