Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen
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Das Recht der Betreuung
Akutelle Rechtsnachrichten und Hintergrundberichte aus dem Betreuungswesen.
Es ist verfahrensfehlerhaft, wenn der Betroffenen das in dem Betreuungsverfahren zu erstellende Sachverständigengutachten erst im Termin zur persönlichen Anhörung durch das Amtsgericht übergeben wird. In diesem Fall darf das Landgericht im Beschwerdeverfahren auch nicht von einer erneuten persönlichen Anhörung der Betroffenen absehen. Die Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als
LesenDas nach § 62 Abs. 1 FamFG erforderliche berechtigte Interesse der Betroffenen daran, die Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Unterbringungsgenehmigung feststellen zu lassen, liegt bei einer zwischenzeitlich erfolgten Unterbringung vor. Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne § 62 Abs. 1 FamFG
LesenDie zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann . Hierzu fehlen tragfähige Feststellungen, wenn in den Entscheidungsgründen – ohne sich mit diesem Tatbestandsmerkmal explizit auseinanderzusetzen – lediglich die insoweit nicht tragende Einschätzung des
LesenWenn der Betroffene durch seine Beschwerde zum Ausdruck bringt, dass er an seiner Zustimmung zur Einrichtung einer Betreuung nicht mehr festhält, hat das Landgericht ihn erneut anzuhören . Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs räumt § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG dem Beschwerdegericht zwar die Möglichkeit ein, von einer erneuten
LesenDas Gericht darf sich bei seiner Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers nicht allein auf eine Befragung des Betroffenen stützen, die nicht mit der Gewinnung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks im Sinne einer unmittelbaren visuellen und akustischen Wahrnehmung des Betroffenen einhergeht; eine lediglich fernmündlich geführte Unterhaltung mit dem Betroffenen genügt daher
LesenMit der Bestellung eines behandelnden Arztes zum Sachverständigen im Betreuungsverfahren hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Das Amtsgericht Neubrandenburg hat nach Einholung eines „Gutachtens“ und Anhörung der Betroffenen mit ihrer Einwilligung einen Berufsbetreuer für folgenden Aufgabenkreis bestellt: Vermögenssorge, Behörden, Versicherungs, Renten- und Sozialleistungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Organisation der ambulanten Versorgung und
LesenDie Möglichkeit des Betreuungsgerichts, nach § 34 Abs. 2 FamFG von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen abzusehen, wenn dieser offensichtlich nicht in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, entbindet das Gericht nicht von der in § 278 Abs. 1 Satz 2 FamFG enthaltenen Verpflichtung, sich einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen
LesenSelbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten darf ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen . Auch bei einem geschäftsunfähigen Betroffenen muss für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge eine konkrete Gefährdung seines Vermögens durch sein aktives
LesenDas eine Rechnungslegungspflicht auslösende Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung also solcher abgeleitet werden. Sie betrifft regelmäßig nur das rechtliche Dürfen nach außen. Erforderlich ist die Einigung darüber, dass jemand für einen anderen in dessen Angelegenheiten tätig wird und pflichtgemäß tätig werden muss. Der Grundsatz, wonach Ehegatten regelmäßig
LesenIn einer Unterbringungssache muss der Beschluss des Amtsgerichts dem Betroffenen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG zugestellt werden, weil er gemäß § 58 FamFG mit der Beschwerde anfechtbar ist und wenn er dem erklärten Willen des Betroffenen nicht entspricht. Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz
LesenEin Betreuer, der einer Corona-Impfung der von ihm Betreuten entgegenwirkt, kann vom Betreuungsgericht wegen mangelnder Eignung entlassen werden. Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde eines als Berufsbetreuers tätigen Rechtsanwalts ohne Erfolg. Dieser war Berufsbetreuer einer 93-jährigen Betroffenen, die an Demenz leidet und durch Dritte im Rahmen von Tagespflege zu
LesenEntschließt sich das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens und will es dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen, muss es den Betroffenen grundsätzlich auch dann persönlich anhören, wenn es im Ergebnis des Verfahrens von der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers absehen oder
LesenStützt sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf eine neue Tatsachengrundlage, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen grundsätzlich geboten . Dies gilt allerdings nicht, wenn der Sachverständige in seiner ergänzenden Stellungnahme nur seine bereits in dem ursprünglichen Gutachten
LesenDie Vereinbarung einer Platzgebühr oder Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim ist auch gegenüber Privatversicherten unzulässig. Das Pflegeheim ist daher zu ihrer Rückerstattung verpflichtet. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bestand für die inzwischen verstorbene Mutter des Klägers eine private Pflegepflichtversicherung. Sie
LesenDas Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf eine neue Tatsachengrundlage wie eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen stützt . In dem hier vom Bundesgerichtshof
LesenUnter welchen Voraussetzungen darf nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden? Mit dieser Frage hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen – und befand, dass ein Betreuer nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1
LesenEin Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendet sich der ehemalige Berufsbetreuer gegen seine Entlassung. Für den Betroffenen wurde im Februar
LesenAuch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine nach wie vor bestehende ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus . Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung allerdings mit
LesenDie Beschwerdefrist gegen eine nicht dem erklärten Willen des Betroffenen entsprechende Unterbringungsgenehmigung wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss dem Betroffenen lediglich durch Aufgabe zur Post bekanntgegeben wird. Eine Heilung der fehlerhaften Zustellung durch tatsächlichen Zugang ist in diesem Fall wegen fehlenden Zustellungswillens des Gerichts nicht möglich . Dieser
LesenVon einer erneuten persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren sind in der Regel zusätzliche Erkenntnisse zu erwarten, wenn der Betroffene an seinem im amtsgerichtlichen Verfahren erklärten Einverständnis mit einer Betreuung im Beschwerdeverfahren nicht mehr festhält . Andernfalls kann in der Rechtsbeschwerde mit Erfolg gerügt werden, dass das Beschwerdegericht zu Unrecht von einer
LesenZieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten . Nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme
LesenNach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten voraus. Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten. Der Grad der Gefahr ist in Relation zum
LesenLehnt der Betroffene eine Person als Betreuer ab, so ist das Gericht hieran anders als bei einem positiven Betreuervorschlag des Betroffenen zwar nicht gebunden. Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu
LesenEine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft . Die Bestellung eines Verfahrenspflegers in einer Betreuungssache gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG soll die Wahrung der Belange des Betroffenen in dem Verfahren gewährleisten. Er soll –
LesenAuch wenn der Sachverständige den Betroffenen während der Anhörung be-gutachtet, ist der Betroffene nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens er-neut anzuhören. Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungster-min zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 – XII ZB 582/19). Einer der Zwecke der persönlichen Anhörung nach
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