Enthält die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt . Gemäß § 323 Abs. 2 FamFG muss die
LesenSchlagwort: Zwangsbehandlung

Der Ausschluss ambulanter ärztlicher Zwangsbehandlung bei betreuten Personen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten von § 1906a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.07.2017 aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im
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Das Verbot ambulanter Zwangsbehandlung
§ 1906a Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hält jedoch an der bisherigen Unzulässigkeit der ambulanten Zwangsbehandlung fest . Eine auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung abziehlende Richtervorlage des Amtsgerichts Hersbruck hat das Bundesverfassungsgericht nach 2½ Jahren Beratungszeit nun als unzulässig behandelt: Die Richtervorlage betraff die Frage, ob § 1906 Abs.
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Zwangsbehandlung im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung
Mit den den Anforderungen an einen Überzeugungsversuch vor der Durchführung einer Zwangsbehandlung im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung nach § 126 a StPO hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SächsPsychKG, der im vorliegenden Fall der einstweiligen Unterbringung nach § 126 a StPO anwendbar ist (§ 38
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