Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das ist im Grundgesetz festgehalten. Darum darf auch niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Um einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen und im Optimalfall erst gar nicht entstehen zu lassen, enthält Teil 3 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) besondere Regelungen
LesenSchlagwort: Schwerbehinderung
Erkennbarer Beratungsbedarf zur Rentenversicherung – und die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers
Welche Anforderungen sind an die Beratungspflicht des Trägers der Sozialhilfe gemäß § 14 Satz 1 SGB I zu stellen, wenn bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (§§ 41 ff SGB XII) ein dringender rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf erkennbar ist? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
LesenÄrztliche Zwangsbehandlung – und ihre Beschränkung auf untergebrachte Betreute
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar. Es verstößt gegen die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dass hilfsbedürftige Menschen, die stationär in einer nicht geschlossenen Einrichtung behandelt werden, sich aber nicht mehr aus eigener Kraft fortbewegen können, nach geltender Rechtslage
LesenDas Behindertentestament und der Vergütungsanspruch des Betreuers
Die durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragene (Vor-)Erbschaft führt auch bei gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht zwingend zur Mittellosigkeit des Betroffenen. Vielmehr ist durch Auslegung der an den Testamentsvollstrecker adressierten Verwaltungsanordnungen zu ermitteln, ob der Erblasser auch Vergütungsansprüche des Betreuers ausschließen wollte. Mit dieser Begründung bejahte jetzt der Bundesgerichtshof
LesenDer gehörlose Betreute – und die Kosten eines Gebärdendolmetschers
Die Kosten für die Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers für die Kommunikation mit einem gehörlosen Betreuten sind mit der Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten. Der Berufsbetreuer kann daher die Beiordnung eines Gebärdendolmetschers zum Zwecke einer späteren Kostenerstattung nicht verlangen. Nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1
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