Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das ist im Grundgesetz festgehalten. Darum darf auch niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Um einige der Nachteile behinderter Menschen im Arbeitsleben auszugleichen und im Optimalfall erst gar nicht entstehen zu lassen, enthält Teil 3 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) besondere Regelungen
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