Münzen

Der Vergütungsanspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers – und sein Erlöschen

Der Anspruch des anwaltlichen Verfahrenspflegers auf Rechtsanwaltsvergütung als Aufwendungsersatz für seine anwaltsspezifischen Dienste erlischt nach § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB aF, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht wird . Die Ausschlussfrist zur Geltendmachung dieses Aufwendungsersatzes beginnt mit der Fälligkeit der Rechtsanwaltsvergütung nach §

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Betreuervergütung für die in einer Wohngruppe lebende Betreute

Lebt die Betroffene im Rahmen einer Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe nach §§ 102 Abs. 1, 105 Abs. 1 SGB IX in einem eigenen Zimmer einer Außenwohngruppe, in der Unterstützungsleistungen angeboten werden, zu deren Inanspruchnahme die Betroffene jedoch nicht verpflichtet ist, hält sie sich grundsätzlich nicht in einer einer stationären Einrichtung gleichgestellten

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Die Entlassung einer Mutter als Betreuerin

Nach § 1897 Abs. 5 BGB ist bei der Auswahl auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen der Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen. Die bevorzugte Berücksichtigung der Angehörigen dient dem Schutz von

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Kassenbuch

Betreuervergütung für einen Einzelhandelskaufmann

Ist dem Betreuer der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, sind die im Kernbereich einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel erworbenen Kenntnisse regelmäßig für die Führung der Betreuung nutzbar und rechtfertigen eine Erhöhung der Vergütung des Berufsbetreuers nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG. Nach §§ 1908 i Abs. 1

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Hände

Der erwünschte, aber nicht geeignete Betreuer

Unter welchen Voraussetzungen darf nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl eines Betreuers vom Vorschlag des volljährigen Betreuten abgewichen werden? Mit dieser Frage hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ist grundsätzlich die Person zum Betreuer zu bestellen,

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Münzen

Betreuervergütung für eine Tierärztin

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit derFrage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein mit der Approbation zum Tierarzt abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin besondere und für die Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG bzw. § 4 Abs. 1 Satz 2

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Betreuervergütung für einen Heilerziehungspfleger

Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind auch solche Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation von psychisch Kranken und Behinderten fördern, wie sie etwa durch die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger vermittelt werden . Ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, die

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Der Austausch einer ungeeigneten Betreuerin

Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten im Sinne des § 1901 BGB ergebenden Anforderungen erfüllen kann. Diese Prognose muss sich jeweils auf die aus der

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Der ungeeignete Bevollmächtigte – und der Wunschbetreuer

Bei der Beurteilung der Frage, ob der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint, darf der Tatrichter einzelne Umstände bzw. Vorfälle nicht isoliert betrachten; er hat vielmehr eine Gesamtschau all derjenigen Umstände vorzunehmen, die für und gegen eine Eignung sprechen . Dies gilt auch, soweit

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Augen auf bei der Betreuerauswahl

Zum Umfang der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung bezüglich der Auswahl eines Betreuers hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen: So hatte im vorliegenden Streitfall das vorinstanzlich tätige Landgericht die nach § 26 FamFG notwendige Aufklärung zu der Frage unterlassen hat, ob die Bestellung des Beteiligten dem Wohl der Betroffenen zuwiderläuft.

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Die persönliche Eignung des Betreuers

Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. Die persönliche Eignung eines Betreuers ist unteilbar und muss sich daher auf alle ihm übertragenen Angelegenheiten erstrecken. § 1897 BGB

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Kündigung eines Heimplatzes – wegen grober Pflichtverletzungen der Betreuerin

Schwere Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen unter besonderen Umständen die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrags, auch wenn dies zu einer erheblichen Belastung für die betreute behinderte Person führen kann. Bei der Abwägung steht dem gebotenen Eintreten für die Rechte und Interessen der schwerstbehinderten Person das Erfordernis der Kooperation mit der Einrichtung und

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Betreuerauswahl – und die Aufklärungspflicht des Gerichts

Zum Umfang der gerichtlichen Amtsaufklärungspflicht betreffend die Auswahl eines Betreuers hat nun der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Das Amtsgericht hat für den Betroffenen, der an Demenz leidet, für den Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden, Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen, für die Gesundheitssorge, die Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten und den Widerruf einer Kontovollmacht eine

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Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer?

Die dem amtlich bestellten Betreuer gewährte Aufwandsentschädigung ist keine Einnahme für die Pflege der betreuten Person i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 1 EStG. Dem amtlich bestellten Betreuer ist der Pflege-Pauschbetrag nur aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten nicht zu gewähren, da dem

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Hände

Der Verwaltungsfachwirt als Berufsbetreuer – und seine Vergütung

Die von einem Verwaltungsfachwirt absolvierte berufsbegleitende Fortbildung im „Angestelltenlehrgang II“ ist nach Art und Umfang nicht mit einer Hochschulausbildung vergleichbar. Dabei stützt der Bundesgerichtshof die fehlende Vergleichbarkeit der von der Betreuerin absolvierten Fortbildung mit einer Hochschulausbildung maßgeblich darauf, dass der festgestellte Zeitaufwand im „Angestelltenlehrgang II“ von rund 1.100 Stunden deutlich

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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung – und der Vertrauensgrundsatz

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist . Zwar ist die Staatskasse dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung – und der Vertrauensgrundsatz

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist . Zwar ist die Staatskasse dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

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