Betreuervergütung für die in einer Wohngruppe lebende Betreute

Lebt die Betroffene im Rahmen einer Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe nach §§ 102 Abs. 1, 105 Abs. 1 SGB IX in einem eigenen Zimmer einer Außenwohngruppe, in der Unterstützungsleistungen angeboten werden, zu deren Inanspruchnahme die Betroffene jedoch nicht verpflichtet ist, hält sie sich grundsätzlich nicht in einer einer stationären Einrichtung gleichgestellten

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Betreutes Wohnen ist kein Pflegeheim

Lebt der Betroffene in einer angemieteten Wohnung und bezieht er von einem gesonderten Anbieter ambulante Betreuungsleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG aF auf . Die (hier: für die Vereinsbetreuung) nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836

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Kassenbuch

Betreuervergütung für einen Einzelhandelskaufmann

Ist dem Betreuer der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, sind die im Kernbereich einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel erworbenen Kenntnisse regelmäßig für die Führung der Betreuung nutzbar und rechtfertigen eine Erhöhung der Vergütung des Berufsbetreuers nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG. Nach §§ 1908 i Abs. 1

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Münzen

Betreuervergütung für eine Tierärztin

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit derFrage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein mit der Approbation zum Tierarzt abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin besondere und für die Betreuung mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG bzw. § 4 Abs. 1 Satz 2

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Betreuervergütung für einen Heilerziehungspfleger

Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind auch solche Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation von psychisch Kranken und Behinderten fördern, wie sie etwa durch die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger vermittelt werden . Ob ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, die

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Hände

Die nachträgliche Feststellung der berufsmäßig geführten Ergänzungspflegschaft

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben. Die für den Vergütungsanspruch konstitutive Feststellung der berufsmäßigen Führung der Ergänzungspflegschaft ist auch in einem solchen Fall durch

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