Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen . Der durch Art.19 Abs. 4 GG gebotene effektive Rechtsschutz erfordert, ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel auch im Fall des
LesenSchlagwort: Vollmachtswiderruf
Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuung – Vollmachtswiderruf
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Rechtsmacht des Betreuers zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht die ausdrückliche Zuweisung dieser Befugnis durch gerichtlichen Beschluss. Diese Zuweisung setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten
LesenVorsorgevollmacht – und der Widerruf durch den Betreuer
Die Rechtsmacht des Betreuers zum Widerruf einer General- und Vorsorgevollmacht erfordert die ausdrückliche Zuweisung dieser Befugnis durch gerichtlichen Beschluss . Diese Zuweisung setzt tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt. Sind
LesenBetreuung – und der Aufgabenkreis: Widerrufs der Vorsorgevollmacht
Mit den Voraussetzungen der Zuweisung des Aufgabenkreises des Widerrufs der Vorsorgevollmacht an den Betreuer hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt bereits die Ermächtigung des Betreuers zum Vollmachtwiderruf einen gewichtigen staatlichen Eingriff in das von Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1
LesenAnordnung der Betreuung – und die Beschwerde des Vorsorgebevollmächtigten
Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen . Auch eine etwaige verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer nach Vollmachtwiderruf fortdauernden Vertretung des Betroffenen durch den Vorsorgebevollmächtigten kann diesem nur die Befugnis geben, eine Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung im Namen des Betroffenen einzulegen. Wird eine
LesenZweifel am Widerruf einer Vorsorgevollmacht – und die Einrichtung einer Betreuung
Ist zweifelhaft, ob eine Vorsorgevollmacht wirksam widerrufen worden ist, können die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten wegen der dadurch bedingt eingeschränkten Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr regelmäßig nicht ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden. Zwar darf ein Betreuer gemäß § 1896 Abs. 2 BGB nicht bestellt werden,
LesenVorsorgevollmacht – und ihr Widerruf durch den Betreuer
Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist . Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt
LesenKontrollbetreuer mit dem Aufgabenkreis „Widerruf einer Vorsorgevollmacht“
Mit den Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis „Widerruf einer Vorsorgevollmacht“ hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen: Nach § 1896 Abs. 1 a BGB darf gegen den freien Willen eines Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Daher muss auch vor der Bestellung eines Kontrollbetreuers festgestellt werden, dass
LesenVorsorgevollmacht – Kontrollbetreuung und Widerruf
Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Nach § 1896 Abs. 3 BGB kann ein Betreuer auch zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestellt werden. Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer
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