Bank mit Bierflaschen

Die bereits mehrere Jahre andauernde Unterbringung

Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine nach wie vor bestehende ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus . Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung allerdings mit

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Die wegen einer psychischen Krankheit angeordnete Unterbringung

Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann . Hierzu fehlen tragfähige Feststellungen, wenn in den Entscheidungsgründen – ohne sich mit diesem Tatbestandsmerkmal explizit auseinanderzusetzen – lediglich die insoweit nicht tragende Einschätzung des

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Unterbringung für mehr als ein Jahr – und ihre Begründung

Mit den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll, hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG endet die Unterbringung spätestens mit Ablauf eines Jahres, bei offensichtlich langer Unterbringungsbedürftigkeit spätestens mit Ablauf von zwei

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Unterbringung – und die unterbliebene Anhörung des Betroffenen

Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet . Dies betrifft auch die Fälle, in denen das Beschwerdegericht nicht von einer erneuten Anhörung des Betroffenen hat absehen dürfen. Nach § 319

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Die durch Zeitablauf erledigte Unterbringungssache – und die fehlerhafte Anhörung

Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor . Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme

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Unterbringung mit einer Gesamtdauer über vier Jahren

Die aus § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG folgende Verpflichtung des Gerichts, bei Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren einen externen Gutachter zu bestellen, entfällt nicht bei kurzzeitigen Unterbrechungen des Freiheitsentzugs und besteht auch dann, wenn der Betroffene trotz zwischenzeitlichen Fehlens einer Unterbringungsgenehmigung weiterhin gegen seinen

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Gerichtliche Anordnung einer 5-Punkt-Fixierung

Die Fixierung ist eine in Ausnahmesituationen als letztes Mittel zu ergreifende Maßnahme zur Abwehr erheblicher und konkreter Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Person selbst und Dritter. Nur als solche genügt sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen . Sodann muss das Gericht prüfen, ob mildere Alternativmaßnahmen zur Verfügung

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Paranoide Schizophrenie – und ihre Zwangsbehandlung durch eine Elektrokonvulsionstherapie

Die Zwangsbehandlung eines an Schizophrenie Erkrankten durch eine Elektrokonvulsionstherapie / Elektrokrampftherapie (EKT) ist im Regelfall nicht genehmigungsfähig. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet der Betroffene an einer chronifizierten paranoiden Schizophrenie. Seit Februar 2018 war er wiederholt untergebracht und wurde – überwiegend zwangsweise – mit verschiedenen Medikamenten letztlich erfolglos

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Förmliche Zustellung des Unterbringungsbeschlusses

Gemäß § 41 Abs. 1 FamFG ist der Beschluss des Gerichts den Beteiligten bekannt zu geben. Ein anfechtbarer Beschluss ist demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG. Insoweit weist der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hin, dass ein anfechtbarer Beschluss gemäß § 41 Abs.

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Das Rechtsmittel des Verfahrenspflegers in der Unterbringungssache

Der in einer Unterbringungssache bestellte Verfahrenspfleger ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen; er kann in Vertretung des Betroffenen keine wirksamen Verfahrenshandlungen vornehmen und ist insbesondere nicht zur Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betroffenen befugt . Etwas anderes ist nur dann möglich, wenn sich der Verfahrenspfleger ausdrücklich darauf beruft, seine

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Hände

Der Ausschluss ambulanter ärztlicher Zwangsbehandlung bei betreuten Personen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten von § 1906a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17.07.2017 aufgrund einer Folgenabwägung abgelehnt. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht

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Unterbringung – und die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen

In einem Unterbringungsverfahren ist das Sachverständigengutachten grundsätzlich mit seinem vollen Wortlaut an den Betroffenen persönlich bekanntzugeben. Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 325 Abs. 1 FamFG abgesehen werden . Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus,

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Die zwischenzeitlich erledigte Fixierung

Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit vorliegt . Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehen . Dies ist bei besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstößen insbesondere der Fall, wenn die direkte

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Die vom Verfahrenspfleger eingelegte Verfassungsbeschwerde

In seiner Eigenschaft als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren ist der BetVerfahrenspflegerreuer als Partei kraft Amtes berechtigt, Rechte des Betroffenen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren in eigenem Namen wahrzunehmen. Zwar sind mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich eigene Rechte in eigenem Namen geltend zu machen . Es ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren

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Fixierung in der Unterbringung

Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein und den materiellen und verfahrensmäßigen Anforderungen genügen. Bei einer nicht nur kurzfristigen

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Das Verbot ambulanter Zwangsbehandlung

§ 1906a Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hält jedoch an der bisherigen Unzulässigkeit der ambulanten Zwangsbehandlung fest . Eine auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung abziehlende Richtervorlage des Amtsgerichts Hersbruck hat das Bundesverfassungsgericht nach 2½ Jahren Beratungszeit nun als unzulässig behandelt: Die Richtervorlage betraff die Frage, ob §

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