Eine mit dem Studienabschluss als „Diplom-Betriebswirt (FH)“ im Jahr 1977 abgeschlossene Hochschulausbildung an der Fachschule für Ökonomie mit Studienabschluss „Ökonom“ in der Fachrichtung „Rechnungsführung und Statistik“ vermittelt keine besonderen, für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse und rechtfertigt daher nicht den gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG den höchsten Stundensatz von 44 €.

Nach Sinn und Zweck des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG ist ein erhöhter Stundensatz nicht bereits gerechtfertigt, wenn die Ausbildung gleichsam am Rande auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hat. Erforderlich ist vielmehr, dass sie in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist. Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht[1].
Vorliegend war das von der Betreuerin absolvierte Studium mathematisch ausgerichtet und hatte nach dem im Verfahren vorgelegten Abschlusszeugnis eine Ausbildung in den Fächern Marxismus-Leninismus, Körpererziehung, Russisch, Deutsch, Kulturtheoretik/Ästhetik, Mathematik, Statistik, Verwaltungsorganisation/Informationsverarbeitung, Rechtsfragen und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft, technologisches Grundwissen, sozialistische Arbeitswissenschaften, sozialistische Volkswirtschaft sowie sozialistische Betriebswirtschaft zum Inhalt. Aufgrund dessen begegnet es für den Bundesgerichtshof keinen rechtlichen Bedenken, die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse durch diese Ausbildung zu verneinen.
Die von der Betreuerin abgeschlossene Ausbildung mit Anerkennung als Industriekauffrau mit der Spezialisierung „Statistik“ begründet ebenfalls keinen erhöhten Stundensatz für die Betreuervergütung. Auch insoweit hat das Beschwerdegericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass durch diese Ausbildung keine betreuungsrelevanten Kenntnisse vermittelt worden sind[2].
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. März 2015 – XII ZB 558/14