Gutachter im Betreuungsverfahren

Gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG soll der – in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte – Sachverständige Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Sind diese Voraussetzungen nicht festgestellt …

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Rechtswidrigkeit einer erledigten Betreuung

Die Rechtswidrigkeit einer i.S.v. § 62 FamFG erledigten Maßnahme – etwa einer angeordneten Betreuung – ist im Beschwerdeverfahren zu klären . Ein isoliertes Feststellungsverfahren vor einem erstinstanzlichen Gericht ist demgegenüber nicht statthaft.

In dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen …

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Betreuung gegen den Willen des Betreuten

Kann der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten hinsichtlich der Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung nicht selbst besorgen, so ist ihm hierfür grundsätzlich auch dann ein Betreuer zu bestellen, wenn er die notwendige Behandlung ablehnt.

Gemäß § 1896 Abs. 1 …

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