Zahlung an eine betreute Person

Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Betreute eine Abhebung von seinem Bankkonto …

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Vergütung des Vereinsbetreuers

Die von einem Betreuungsverein, der einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen ist, durch seine Vereinsbetreuer erbrachten Betreuungsleistungen sind nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts sowohl gegenüber bemittelten als auch gegenüber mittellosen Personen steuerfrei gemäß § 4 Nr. 18 UStG …

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Vergütung eines Ergänzungsbetreuers

Eine entsprechende Anwendung des § 6 VBVG auf die Vergütung eines neben einem Bevollmächtigten bestellten Betreuers scheidet aus, wenn die Betreuung wegen des von vornherein beschränkten Umfangs der Vollmacht erforderlich wird .

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall übertrugen …

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Behindertentestament – und die Betreuervergütung

Bei einer durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen (Vor)Erbschaft und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen. Er ist deshalb weder an dem …

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Der Wunsch-Betreuer

Eine Entscheidung fehlerhaft, wenn das Gericht entgegen § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht auf (hier: den gegenüber der Betreuungsbehörde) ausdrücklich geäußerten Wunsch des Betroffenen, seine Mutter zur Betreuerin zu bestellen, eingegangen ist.

Nach § 1897 Abs. 4 Satz …

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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist .…

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