Der für den Fall der rechtlichen Verhinderung bestellte Ergänzungsbetreuer kann keine pauschale Vergütung nach §§ 4, 5 VBVG beanspruchen. Dies ergibt sich für den Bundesgerichtshof bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes. Eine Korrektur durch eine teleologische Reduktion der Norm …
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