Zum Umfang der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung bezüglich der Auswahl eines Betreuers hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen:
So hatte im vorliegenden Streitfall das vorinstanzlich tätige Landgericht die nach § 26 FamFG notwendige Aufklärung zu der Frage unterlassen hat, …
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