Augen auf bei der Betreuerauswahl

Zum Umfang der von Amts wegen vorzunehmenden Sachaufklärung bezüglich der Auswahl eines Betreuers hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen:

So hatte im vorliegenden Streitfall das vorinstanzlich tätige Landgericht die nach § 26 FamFG notwendige Aufklärung zu der Frage unterlassen hat, …

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Hände

Die nachträgliche Feststellung der berufsmäßig geführten Ergänzungspflegschaft

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.

Die für den Vergütungsanspruch konstitutive Feststellung der berufsmäßigen …

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Die Ehefrau als geeigneter Betreuer

Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten im Sinne des § 1901 BGB folgenden Anforderungen erfüllen …

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Betreuervergütung für einen DDR-Diplom-Betriebswirt

Eine mit dem Studienabschluss als „Diplom-Betriebswirt (FH)“ im Jahr 1977 abgeschlossene Hochschulausbildung an der Fachschule für Ökonomie mit Studienabschluss „Ökonom“ in der Fachrichtung „Rechnungsführung und Statistik“ vermittelt keine besonderen, für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse und rechtfertigt daher nicht …

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