Stützt das Beschwerdegericht seine Entscheidung in einer Betreuungssache auf ein nach erfolgter Anhörung des Betroffenen eingeholtes ergänzendes Sachverständigengutachten, ist der Betroffene grundsätzlich erneut persönlich anzuhören .
Andernfalls hat das Beschwerdegericht unter Verstoß gegen §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 …
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