Die Bestellung zum generellen Beteiligten im Rahmen einer langjährigen Betreuung für alle aktuell und künftig anfallenden Einzelverfahren ist nicht zulässig.
Unter dem „einheitlichen Dach“ einer rechtlichen Betreuung können verschiedene Einzelverfahren ablaufen, wie z. B. ein Verfahren zur Entscheidung über die …
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