Fixierung in der Unterbringung

Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein und den …

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Das Verbot ambulanter Zwangsbehandlung

§ 1906a Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hält jedoch an der bisherigen Unzulässigkeit der ambulanten Zwangsbehandlung fest . Eine auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung abziehlende Richtervorlage des Amtsgerichts Hersbruck hat das Bundesverfassungsgericht nach 2½ Jahren Beratungszeit nun …

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Hände

Die nachträgliche Feststellung der berufsmäßig geführten Ergänzungspflegschaft

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.

Die für den Vergütungsanspruch konstitutive Feststellung der berufsmäßigen …

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Untersuchungsanordnung im Unterbringungsverfahren – und die Untersuchung in der Wohnung

Eine im Unterbringungsverfahren ergangene Anordnung zur Untersuchung der Betroffenen in deren Wohnung verletzt mangels einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Der Ausgangssachverhalt[↑]

In …

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Anhörung ohne Verfahrenspfleger

Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft .

Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht – wie es in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar darzulegen hat – vor …

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Die Ehefrau als geeigneter Betreuer

Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten im Sinne des § 1901 BGB folgenden Anforderungen erfüllen …

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Das offensichtlich erfolglose Betreuungsverfahren

Die Durchführung von weiteren Ermittlungen in einem Betreuungsverfahren setzt hinreichende Anhaltspunkte dafür voraus, dass Betreuungsbedarf besteht oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in Betracht kommt .

Andernfalls darf die Einrichtung einer Betreuung auch abgelehnt werden, ohne den Betroffenen persönlich anzuhören.

Die …

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Die Entscheidung des Beschwerdegerichts

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Betreuung zu Recht angeordnet ist, muss es auch die Betreuerauswahl auf ihre Richtigkeit hin überprüfen.

Nur wenn im Beschwerdeverfahren durch bloße Aufhebung der angegriffenen Entscheidung abschließend über das Verfahren …

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Das Gutachten im Unterbringungsverfahren

Das in einem Unterbringungsverfahren eingeholte Gutachten ist mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit zur Verfügung zu stellen .

Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, …

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