Der behandelnde Arzt als Sachverständiger

Mit der Bestellung eines behandelnden Arztes zum Sachverständigen im Betreuungsverfahren hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen:

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat nach Einholung eines „Gutachtens“ und Anhörung der Betroffenen mit ihrer Einwilligung einen Berufsbetreuer für folgenden Aufgabenkreis bestellt: Vermögenssorge, Behörden, …

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Das Privatgutachten im Betreuungsverfahren

Legt in einem Betreuungsverfahren ein Verfahrensbeteiligter ein Privatgutachten vor, muss sich der Tatrichter damit auseinandersetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinwirken, wenn sich aus den Privatgutachten ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergeben kann. Nur wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige …

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Das vom Gericht nicht bekanntgegebene Gutachten

Sieht das Gericht im Unterbringungsverfahren von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt, …

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Betreuung – aufgrund einer Verdachtsdiagnose

Die Voraussetzungen für eine Betreuung nach § 1896 BGB können nicht aufgrund einer bloßen Verdachtsdiagnose des Sachverständigen festgestellt werden .

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendete sich ein 1974 geborener selbständiger Taxiunternehmer gegen die Anordnung seiner Betreuung. Seit …

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