In seiner Eigenschaft als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren ist der BetVerfahrenspflegerreuer als Partei kraft Amtes berechtigt, Rechte des Betroffenen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren in eigenem Namen wahrzunehmen.
Zwar sind mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich eigene Rechte in eigenem Namen geltend zu machen . …
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