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Die nachträgliche Feststellung der berufsmäßig geführten Ergänzungspflegschaft

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.

Die für den Vergütungsanspruch konstitutive Feststellung der berufsmäßigen …

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Betreuervergütung für einen DDR-Diplom-Betriebswirt

Eine mit dem Studienabschluss als „Diplom-Betriebswirt (FH)“ im Jahr 1977 abgeschlossene Hochschulausbildung an der Fachschule für Ökonomie mit Studienabschluss „Ökonom“ in der Fachrichtung „Rechnungsführung und Statistik“ vermittelt keine besonderen, für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse und rechtfertigt daher nicht …

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Vergütung des Vereinsbetreuers

Die von einem Betreuungsverein, der einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen ist, durch seine Vereinsbetreuer erbrachten Betreuungsleistungen sind nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts sowohl gegenüber bemittelten als auch gegenüber mittellosen Personen steuerfrei gemäß § 4 Nr. 18 UStG …

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Vergütung eines Ergänzungsbetreuers

Eine entsprechende Anwendung des § 6 VBVG auf die Vergütung eines neben einem Bevollmächtigten bestellten Betreuers scheidet aus, wenn die Betreuung wegen des von vornherein beschränkten Umfangs der Vollmacht erforderlich wird .

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall übertrugen …

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Behindertentestament – und die Betreuervergütung

Bei einer durch ein Behindertentestament auf den Betroffenen übertragenen (Vor)Erbschaft und gleichzeitiger Anordnung der Testamentsvollstreckung wird der Testamentsvollstrecker durch die Festsetzung der Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betroffenen nicht in eigenen Rechten unmittelbar betroffen. Er ist deshalb weder an dem …

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Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist .…

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