Prozessunfähig wegen Betreuung

Nach § 62 Abs- 2 VwGO ist ein geschäftsfähiger Betreuter bei Bestehen eines Einwilligungsvorbehalts nach § 1903 BGB, der den Gegenstand des Verfahrens betrifft, nur insoweit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne …

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Die Vergütung des Ergänzungsbetreuers

Der für den Fall der rechtlichen Verhinderung bestellte Ergänzungsbetreuer kann keine pauschale Vergütung nach §§ 4, 5 VBVG beanspruchen. Dies ergibt sich für den Bundesgerichtshof bereits aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes. Eine Korrektur durch eine teleologische Reduktion der Norm …

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Der Gutachter im Betreuungsverfahren

Gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG soll der in einem Betreuungsverfahren mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein.

Ergibt sich die Qualifikation nicht ohne Weiteres …

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Betreuung wegen wahnbedingter Rechtsverfolgung

Auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen.

Neigt ein Betroffener krankheitsbedingt dazu, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen, kommt …

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