Ist das Betreuungsgericht im Zeitraum vor dem 1.01.2028 im Rahmen einer Entscheidung über die Genehmigung der Unterbringung des Betreuten (§ 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB) gemäß Art. 229 § 54 Abs. 4 Satz 2 EGBGB dazu verpflichtet, den Aufgabenkreis …
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Das Recht der Betreuung
Aktuelle Nachrichten und Hintergrundberichte zu den Voraussetzungen einer Betreuung.
Ist das Betreuungsgericht im Zeitraum vor dem 1.01.2028 im Rahmen einer Entscheidung über die Genehmigung der Unterbringung des Betreuten (§ 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB) gemäß Art. 229 § 54 Abs. 4 Satz 2 EGBGB dazu verpflichtet, den Aufgabenkreis …
LesenEine Anordnung zur Entscheidung über die Postangelegenheiten des Betroffenen nach § 1896 Abs. 4 BGB ist nur zulässig, soweit die Befugnis erforderlich ist, um dem Betreuer die Erfüllung einer ihm ansonsten übertragenen Betreuungsaufgabe in der gebotenen Weise zu ermöglichen. Zudem …
LesenGemäß § 1896 Abs. 1a BGB darf ein Betreuer nicht gegen den freien Willen des Betroffenen bestellt werden.
Für die mithin notwendige Feststellung, dass es dem Betroffenen an einem freien Willen fehlt, ist nicht ausreichend, wenn der Betroffene „in seiner …
LesenDie Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung oder Behinderung keine seiner Angelegenheiten selbst besorgen kann. Zudem muss in all diesen Angelegenheiten, die die gegenwärtige Lebenssituation des Betroffenen bestimmen, ein Handlungsbedarf bestehen. Beides …
LesenAllein die Unterbringung des betreuungsbedürftigen Betroffenen in einer forensischen Klinik gemäß § 63 StGB lässt den Betreuungsbedarf nicht entfallen.
Gemäß § 1908 d Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Betreuung aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Diese sind in § …
LesenBei der Einrichtung einer Betreuung müssen Feststellungen zu der Frage getroffen werden, für welche Aufgaben der Bedarf für eine rechtliche Betreuung besteht.
Dass der Betroffene nach dem Eindruck des Gerichts seine Angelegenheiten überblickt, schließt nicht zwingend aus, dass er etwa …
LesenMit der Erforderlichkeit einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Einrichtungen und Vertretung vor Gerichten hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem hier entschiedenen Fall wendet sich die Betroffene, die an einer neurotischen Persönlichkeitsstörung leidet, …
LesenAuch im Bereich der Vermögenssorge kann die Erforderlichkeit der Betreuung nicht allein mit der subjektiven Unfähigkeit des Betreuten begründet werden, seine diesbezüglichen Angelegenheiten selbst zu regeln; vielmehr muss aufgrund konkreter tatrichterlicher Feststellungen die gegenwärtige Gefahr begründet sein, dass der Betreute …
LesenEin Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können …
LesenDie Erforderlichkeit einer Betreuung kann im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine „Unbetreubarkeit“ vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist jedoch Zurückhaltung geboten .
Eine Betreuung …
LesenAufgrund einer von der Betroffenen erteilten nota- riellen Vorsorgevollmacht ist eine Betreuerbestellung regelmäßig nicht erforderlich (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Allerdings steht eine Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers dann nicht entgegen, wenn
Der Erforderlichkeit der Betreuung steht nicht entgegen, dass die Betroffene sich der Zusammenarbeit mit dem Betreuer bislang verweigert hat, solange nicht die Voraussetzungen einer sog. Unbetreubarkeit festgestellt sind.
Soweit das Betreuungsgericht darauf abhebt, die Betroffene habe offensichtlich alles auch ohne …
LesenWann kann die Einrichtung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht erforderlich sein? Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen:
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB). An …
LesenNach § 1896 Abs. 1a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden.
Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch …
LesenMit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der Betreuung entgegenstehenden Willens begründet werden.
Durch die Einrichtung einer Betreuung wird der Betreute in seiner Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG ganz oder teilweise in den vom Gericht …
LesenEine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen .
Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung auch dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen …
LesenDer in § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB enthaltene Grundsatz der Erforderlichkeit verlangt für die Bestellung eines Betreuers tatrichterliche Feststellungen dazu, ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht.
Der objektive Betreuungsbedarf ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation …
LesenEine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen . Die Bestellung eines Betreuers muss verhältnismäßig sein, weshalb weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen dürfen; dabei gilt …
LesenMit den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen Generalvollmacht, in der der Bevollmächtigte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wurde, musste sich jetzt der Bundesgerichtshof befassen und hat hierbei dem Vollmachtgeber einen weitgehenden Spielraum eingeräumt, der auch …
LesenAuch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen.
Neigt ein Betroffener krankheitsbedingt dazu, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen, kommt …
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