Dem Notar kann wirksam eine sog. Doppelvollmacht zur Entgegennahme der gerichtlichen Genehmigung und Mitteilung derselben an den Vertragspartner jeweils als Bevollmächtigter des Betreuers sowie zur Entgegennahme der Mitteilung als Bevollmächtigter des Vertragspartners erteilt werden. Zur wirksamen Vornahme der Mitteilung muss …
Lesen





