Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Betreuervergütung für eine examinierte Krankenschwester zu befassen, deren Aufgabenkreis die Gesundheitssorge nicht umfasst.
In dem zugrundeliegenden Fall war die ausgebildete Krankenschwester als berufsmäßige Betreuerin mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden, Versicherern, …
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