Ein Umgangsbegleiter kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann nicht Vergütung und Aufwendungsersatz verlangen, wenn seine Tätigkeit auf einer betreuungsgerichtlichen Umgangsregelung beruht .
Eine Umgangsbegleiterin kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren keinen Anspruch auf Vergütung und Ersatz ihrer Aufwendungen gegen die Staatskasse geltend machen. Weder …
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