Zahlung an eine betreute Person

Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Betreute eine Abhebung von seinem Bankkonto …

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Der Betreuer und die Vermögenssorge

Es handelt sich nicht um eine Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts, wenn ein Einwilligungsvorbehalt wieder angeordnet wird, nachdem ein zuvor bestehender (anderer) Einwilligungsvorbehalt bereits aufgehoben worden war. Vielmehr handelt es sich dann um eine erneute Anordnung, so dass die §§ 278, 280 …

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Strafantragsrecht des Betreuers

Der Betreuer eines volljährigen Strafantragsberechtigten kann einen wirksamen Strafantrag für den Betreuten stellen, wenn das Betreuungsgericht seinen Aufgabenkreis ausdrücklich auf die Stellung von Strafanträgen erweitert hat. Weder der allgemeine Aufgabenkreis der Vermögenssorge noch der der Vertretung gegenüber Behörden enthalten dieses …

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Der Betreuer im Ehescheidungsverfahren des Betreuten

Der Aufgabenkreis „Rechtsangelegenheiten“ berechtigt den Betreuer, den Betreuten im Ehescheidungsverfahren zu vertreten, jedenfalls dann, wenn der Betreute schon geschäftsunfähig war, als das Gericht den Betreuer bestellte .

Der Aufgabenkreis „Rechtsangelegenheiten“ umfasste schon nach seinem Wortsinn die Vertretung des Erblassers im …

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Betreuertätigkeit oder Anwaltstätigkeit?

Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung nach § 1836 BGB schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus.

Dies stellte jetzt der Bundesgerichtshof …

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