Mit dem Absehen des Beschwerdegerichts von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
Nach dem für die Verlängerung der Betreuung nach § 295 Abs. 1 Satz 1 FamFG – ebenso wie …
Lesen













