Keine Vergütung für den Umgangsbegleiter

Ein Umgangsbegleiter kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann nicht Vergütung und Aufwendungsersatz verlangen, wenn seine Tätigkeit auf einer betreuungsgerichtlichen Umgangsregelung beruht . Eine Umgangsbegleiterin kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren keinen Anspruch auf Vergütung und Ersatz ihrer Aufwendungen gegen die Staatskasse geltend machen. Weder besteht ein gesetzlicher Vergütungstatbestand, noch begründen sonstige Erwägungen einen im

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Bestellung mehrerer Betreuer – auf Wunsch des Betroffenen

Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet die 82jährige Betroffene an einem manischdepressiv gefärbten demenziellen Symptom und einer organischen wahnhaften Störung, wegen derer sie ihre

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Bestellung mehrerer Betreuer – auf Wunsch des Betroffenen

Eine Bestellung mehrerer Betreuer kommt auch auf Wunsch des Betroffenen nur dann in Betracht, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall leidet die 82jährige Betroffene an einem manischdepressiv gefärbten demenziellen Symptom und einer organischen wahnhaften Störung, wegen derer sie ihre

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Die Bestellung eines Kontrollbetreuer – wegen Schadensersatzansprüchen gegen den Bevollmächtigten

Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung. Gemäß § 1896 Abs. 3 BGB kann als Aufgabenkreis einer

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Wenn das Sachverständigengutachten erst im Anhörungstermin ausgehändigt wird

Es ist verfahrensfehlerhaft, wenn der Betroffenen das in dem Betreuungsverfahren zu erstellende Sachverständigengutachten erst im Termin zur persönlichen Anhörung durch das Amtsgericht übergeben wird. In diesem Fall darf das Landgericht im Beschwerdeverfahren auch nicht von einer erneuten persönlichen Anhörung der Betroffenen absehen. Die Verwertung des Sachverständigengutachtens durch das Amtsgericht als

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Tabletten

Die durch Zeitablauf erledigte Unterbringung

Das nach § 62 Abs. 1 FamFG erforderliche berechtigte Interesse der Betroffenen daran, die Rechtswidrigkeit der durch Zeitablauf erledigten Unterbringungsgenehmigung feststellen zu lassen, liegt bei einer zwischenzeitlich erfolgten Unterbringung vor. Die gerichtliche Anordnung oder Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne § 62 Abs. 1 FamFG

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Die wegen einer psychischen Krankheit angeordnete Unterbringung

Die zivilrechtliche Unterbringung eines Betroffenen setzt voraus, dass er aufgrund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann . Hierzu fehlen tragfähige Feststellungen, wenn in den Entscheidungsgründen – ohne sich mit diesem Tatbestandsmerkmal explizit auseinanderzusetzen – lediglich die insoweit nicht tragende Einschätzung des

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Der behandelnde Arzt als Sachverständiger

Mit der Bestellung eines behandelnden Arztes zum Sachverständigen im Betreuungsverfahren hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Das Amtsgericht Neubrandenburg hat nach Einholung eines „Gutachtens“ und Anhörung der Betroffenen mit ihrer Einwilligung einen Berufsbetreuer für folgenden Aufgabenkreis bestellt: Vermögenssorge, Behörden, Versicherungs, Renten- und Sozialleistungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Organisation der ambulanten Versorgung und

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Die wegen Corona nur telefonische Befragung des Betroffenen

Das Gericht darf sich bei seiner Entscheidung über die Bestellung eines Betreuers nicht allein auf eine Befragung des Betroffenen stützen, die nicht mit der Gewinnung eines unmittelbaren persönlichen Eindrucks im Sinne einer unmittelbaren visuellen und akustischen Wahrnehmung des Betroffenen einhergeht; eine lediglich fernmündlich geführte Unterhaltung mit dem Betroffenen genügt daher

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Das umfangreiche Vermögen des Betreuten – und der Einwilligungsvorbehalt trotz Vorsorgevollmacht

Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten darf ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen . Auch bei einem geschäftsunfähigen Betroffenen muss für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge eine konkrete Gefährdung seines Vermögens durch sein aktives

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Vorsorgevollmacht – und Rechnungslegungspflicht des Sohnes

Das eine Rechnungslegungspflicht auslösende Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung also solcher abgeleitet werden. Sie betrifft regelmäßig nur das rechtliche Dürfen nach außen. Erforderlich ist die Einigung darüber, dass jemand für einen anderen in dessen Angelegenheiten tätig wird und pflichtgemäß tätig werden muss. Der Grundsatz, wonach Ehegatten regelmäßig

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Der die Corona-Impfung verweigernde Betreuer

Ein Betreuer, der einer Corona-Impfung der von ihm Betreuten entgegenwirkt, kann vom Betreuungsgericht wegen mangelnder Eignung entlassen werden. Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde eines als Berufsbetreuers tätigen Rechtsanwalts ohne Erfolg.  Dieser war Berufsbetreuer einer 93-jährigen Betroffenen, die an Demenz leidet und durch Dritte im Rahmen von Tagespflege zu

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Das psychiatrische Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

Entschließt sich das Gericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht in einem Betreuungsverfahren zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens und will es dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen, muss es den Betroffenen grundsätzlich auch dann persönlich anhören, wenn es im Ergebnis des Verfahrens von der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers absehen oder

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Beschwerdeverfahren in Unterbringungssachen – und das neue Sachverständigengutachten

Stützt sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf eine neue Tatsachengrundlage, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen grundsätzlich geboten . Dies gilt allerdings nicht, wenn der Sachverständige in seiner ergänzenden Stellungnahme nur seine bereits in dem ursprünglichen Gutachten

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Die Reservierungsgebühr des Pflegeheims

Die Vereinbarung einer Platzgebühr oder Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim ist auch gegenüber Privatversicherten unzulässig. Das Pflegeheim ist daher zu ihrer Rückerstattung verpflichtet. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall bestand für die inzwischen verstorbene Mutter des Klägers eine private Pflegepflichtversicherung. Sie

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Die persönliche Anhörung in Unterbringungssachen – und das neue Gutachten im Beschwerdeverfahren

Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf eine neue Tatsachengrundlage wie eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen stützt . In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Die persönliche Qualifikation eines Betreuers

Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. Im hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wendet sich der ehemalige Berufsbetreuer gegen seine Entlassung. Für den Betroffenen wurde im Februar

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