Unterbringungsverfahren – und die Beweisaufnahme in der Beschwerdeinstanz

In einem Unterbringungsverfahren darf das Beschwerdegericht nicht von einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme absehen, wenn diese im ersten Rechtszug unter Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften durchgeführt worden ist. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat vor einer Unterbringungsmaßnahme eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung

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Die Rechtsanwältin als Betreuer – und ihre Vergütung

Eine Berufsmäßigkeit nach § 1 Abs. 1 VBVG kann vom Betreuungsgericht auch dann festgestellt werden, wenn die gesetzlichen Regelvoraussetzungen zwar nicht vorliegen, sich die berufsmäßige Führung der Betreuung aber daraus ergibt, dass der Betreuer gerade wegen seiner beruflichen Qualifikation bestellt wird. Dies ist bei der Bestellung von Rechtsanwälten immer der

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Betreuungsverfahren – und die am Beschwerdeverfahren nicht beteiligte Verfahrenspflegerin

Ein im Rahmen eines Betreuungsverfahrens ergangener Beschluss des Beschwerdegerichts ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Beschwerdegericht die Verfahrenspflegerin nicht am Beschwerdeverfahren beteiligt hat. Der vom Gericht bestellte Verfahrenspfleger ist bis zur Beendigung der Bestellung im Sinne von § 276 Abs. 5 FamFG umfassend am Verfahren zu beteiligen, mithin auch im Beschwerdeverfahren.

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Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren kann auch im Rahmen einer verfahrensleitenden Verfügung des Gerichts und konkludent erfolgen. Ob die Verfahrenspflegerbestellung auch formlos und konkludent möglich ist oder ob sie eines förmlichen Beschlusses bedarf, ist allerdings umstritten. Nach einer Ansicht muss die Verfahrenspflegerbestellung ausdrücklich durch Beschluss erfolgen . Nach einer

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Langfristige Unterbringung – und ihre Begründung

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen zu befassen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll. Dem zugrunde lag ein Fall aus Meißen, in dem sich der 1982 geborene Betroffene gegen die Genehmigung seiner Unterbringung wendet. Er leidet an einer

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Hände

Unterbringungsverfahren – und die Anhörung des Betroffenen ohne Verfahrenspfleger

Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft . Insbesondere auch die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts ist in einem solchen Fall verfahrensfehlerhaft ergangen. Das Landgericht hätte die Betroffene selbst anhören müssen, nachdem der Verfahrenspfleger an der erstinstanzlichen Anhörung nicht

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Unterbringung – für zwei Jahre

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Voraussetzungen und Begründungsanforderungen zu befassen, wenn eine Unterbringung für länger als ein Jahr angeordnet oder genehmigt werden soll: Dem zugrunde lag ein Fall aus Würzburg: Für den im Jahre 1965 geborenen Betroffenen besteht seit vielen Jahren eine Betreuung, deren Aufgabenkreis unter anderem

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Betreuerauswahl im Beschwerdeverfahren

Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, muss es auch über die Betreuerauswahl entscheiden . Dagegen ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, nur den amtsgerichtlichen Beschluss aufzuheben, ohne eine eigene Sachentscheidung zu treffen und stattdessen das Amtsgericht anzuweisen, für die Betroffene einen

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Unterbringungsverfahren – und die unterbliebene Anhörung der Betroffenen durch das Beschwerdegericht

Wird in einem Unterbringungsverfahren die nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG zwingend erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen . Daran ändert auch nichts, dass das Beschwerdegericht

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Hände

Bestellung eines Verfahrenspflegers – im Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung

Hält das Betreuungsgericht in einem Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung die Bestellung eines Verfahrenspflegers für erforderlich, muss es grundsätzlich durch die rechtzeitige Bestellung des Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann . Gemäß § 294 Abs. 1 FamFG gelten für die

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Betreutes Wohnung – und die Betreuervergütung

Besteht für den Betroffenen aufgrund des mit dem Träger der Wohneinrichtung geschlossenen Vertrags rechtlich die Möglichkeit, einen anderen Anbieter pflegerischer Leistungen zu wählen, handelt es sich um keine einer stationären Einrichtung gleichgestellte ambulant betreute Wohnform. Es kommt nicht allein auf eine faktische Bindung an das Betreuungsangebot der Vermieterin, sondern nur

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Das vom Amtsgericht nicht weitergeleitete Sachverständigengutachten – und die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Zur Pflicht des Beschwerdegerichts, in einem Betreuungsverfahren die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn diesem das Sachverständigengutachten vom Betreuungsgericht nicht ausreichend bekanntgegeben worden ist, hat der Bundesgerichtshof nunmehr erneut Stellung genommen: Nach §§ 295 Abs. 1 Satz 1, 278 Abs. 1 FamFG hat das Gericht auch in einem Verfahren auf

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Betreuungsverfahren – und die persönliche Anhörung erst im Abhilfeverfahren

Wird in einem Betreuungsverfahren die erforderliche persönliche Anhörung des Betroffenen vom Amtsgericht erst im Abhilfeverfahren nachgeholt, kann das Beschwerdegericht nicht von der auch im zweitinstanzlichen Verfahren grundsätzlich gebotenen persönlichen Anhörung des Betroffenen absehen . Gemäß § 278 Abs. 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers

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Die ambulant betreute Einrichtung der Eingliederungshilfe – und die Betreuervergütung

Lebt der Betroffene in einer ambulant betreuten Einrichtung der Eingliederungshilfe (SGB IX), in der er verpflichtet ist, behandlungspflegerische Leistungen, die über einfache ärztlich verordnete behandlungspflegerische Maßnahmen hinausgehen, auf eigene Kosten durch externe Dienstleister zu decken, hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt auch dann nicht in einer stationären Einrichtung oder dieser gleichgestellten

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Das vom Gericht nicht vollständig erfasste Rechtsschutzbegehren – verdeckte Teilentscheidung oder fehlerhafte Endentscheidung?

Hat das Gericht das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten aufgrund von Rechtsirrtum oder Missverständnis unrichtig und zu eng ausgelegt, mit der Beschlussformel aber gleichwohl über das gesamte Rechtsschutzbegehren des Beteiligten erschöpfend entschieden und seine Instanz als erledigt betrachtet, liegt keine verdeckte, über § 43 FamFG zu korrigierende Teilentscheidung, sondern eine fehlerhafte Endentscheidung

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Anhörung im Betreuungsverfahren – vor Einholung des Sachverständigengutachten

Das Beschwerdegericht ist in einer Betreuungssache verpflichtet, die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn die Anhörung in erster Instanz verfahrensfehlerhaft nur vor Erstattung des der Betreuungsanordnung zugrunde liegenden Sachverständigengutachtens durchgeführt worden ist . Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68

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Anhörung im Betreuungsverfahren – vor Einholung des Sachverständigengutachten

Das Beschwerdegericht ist in einer Betreuungssache verpflichtet, die Anhörung des Betroffenen zu wiederholen, wenn die Anhörung in erster Instanz verfahrensfehlerhaft nur vor Erstattung des der Betreuungsanordnung zugrunde liegenden Sachverständigengutachtens durchgeführt worden ist . Die Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen gemäß § 278 Abs. 1 FamFG besteht nach § 68

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