Das Verbot ambulanter Zwangsbehandlung

§ 1906a Abs. 1 Nr. 7 BGB n.F. hält jedoch an der bisherigen Unzulässigkeit der ambulanten Zwangsbehandlung fest . Eine auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung abziehlende Richtervorlage des Amtsgerichts Hersbruck hat das Bundesverfassungsgericht nach 2½ Jahren Beratungszeit nun …

Lesen