Mit dem Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass einer (Neu)Festsetzung der Betreuervergütung, die eine Rückforderung überzahlter Beträge zur Folge hätte, im Einzelfall der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen kann, wenn das Vertrauen des Betreuers auf die Beständigkeit einer ihm in
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