Hausverbot im Pflegeheim

Das Pflegeheim hat Besuche der Tochter bei seiner unter Betreuung stehenden Bewohnerin nur zu dulden, wenn diese von der Betreuerin gestattet wurden. Wird diese von der Betreuerin verweigert, steht der Tochter die Möglichkeit offen, sich nach § 274 Abs. 4 …

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Einwilligungsvorbehalt trotz Vorsorgevollmacht

Ist zum effektiven Schutz des Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich, ist eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichend.

Die Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehalts und der auf die Vermögenssorge bezogenen Betreuerbestellung ergibt sich in solchen Fällen schon daraus, dass die Vollmacht zur Verhinderung weiterer …

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Die gebotene Bestellung eines Verfahrenspflegers

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt oder wenn das Betreuungsgericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnet .

Gemäß § 276 Abs. 1 Satz …

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Konkludente Hinzuziehung zum Betreuungsverfahren

Für die auch konkludent mögliche Hinzuziehung zu einem Betreuungsverfahren ist erforderlich, dass das Gericht dem Beteiligten eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren ermöglichen will und dies zum Ausdruck bringt .

Allein die Bekanntgabe der erstinstanzlichen Entscheidung bewirkt noch keine Beteiligung …

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Hände

Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich ist. An der Erforderlichkeit fehlt es, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden …

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Der Austausch einer ungeeigneten Betreuerin

Die Beurteilung, ob eine bestimmte Person als Betreuer eines konkreten Betroffenen geeignet ist, erfordert die Prognose, ob der potentielle Betreuer voraussichtlich die sich aus der Betreuungsführung und den damit verbundenen Pflichten im Sinne des § 1901 BGB ergebenden Anforderungen erfüllen …

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Wahlrechtsausschluss für in allen Angelegenheiten Betreute

Die im Bundeswahlgesetz enthaltenen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und für wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter ist verfassungswidrig.

Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Teilnahme

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