Bei der Einrichtung einer Betreuung müssen Feststellungen zu der Frage getroffen werden, für welche Aufgaben der Bedarf für eine rechtliche Betreuung besteht. Dass der Betroffene nach dem Eindruck des Gerichts seine Angelegenheiten überblickt, schließt nicht zwingend aus, dass er etwa aufgrund krankheitsbedingter Verhaltensstörungen für bestimmte Aufgaben im Rechtsverkehr eine Betreuung
Lesen