Scheidungsanwalt: Gesetzlich vorgeschrieben und auch darüber hinaus ratsam

Bei einer Scheidung zweier deutscher Eheleute besteht ein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Prozesshandlungen nur durch einen Rechtsanwalt wirksam werden. Gemäß § 114 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) muss zumindest der Antragsteller einen Anwalt in Anspruch nehmen. Beide Ehegatten sind davon betroffen, falls sie selbst Prozesshandlungen abschließen wollen oder falls eine Partei die Scheidung ablehnen möchte.

Scheidungsanwalt: Gesetzlich vorgeschrieben und auch darüber hinaus ratsam

Auch wenn der Anwaltszwang vielen Eheleuten überflüssig und kostspielig erscheint, ist er insofern hilfreich, als dass er beim Einhalten der Formalien hilft. Der Laie kann wichtige Details leicht übersehen oder unwissend die falschen Entscheidungen treffen. Das kann schlussendlich viel kostspieliger sein als der Anwalt selbst. Erfahrene Rechtsanwälte wie die Scheidungsanwältin Anke Knauf haben das Interesse der Eheleute im Sinn und bieten fachkundige Unterstützung bei allen Prozessen während der Scheidung.

Welche Rolle spielt der Scheidungsanwalt?

Eine Ehe kann im Regelfall erst dann geschieden werden, wenn die Eheleute bereits ein Jahr lang getrennt sind. Diese Zeit wird immer dann zurückgesetzt, wenn ein längerfristiger Versöhnungsversuch der Ehe eine neue Chance erteilt. Wird das Trennungsjahr nicht eingehalten, kann der Scheidungsantrag abgelehnt werden und weitere Kosten würden entstehen. Über diese und weitere Einzelheiten klärt ein Scheidungsanwalt auf. Je besser beide Parteien aufgeklärt sind, desto problemloser kann der Scheidungsprozess abgeschlossen werden. Deshalb ist ein Scheidungsanwalt nicht nur zwingend notwendig, sondern auch empfehlenswert – und zwar für beide Parteien. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn die Eheleute gemeinsame Kinder und Eigentum wie Immobilien oder Fahrzeuge haben. Bei Fragen des Sorgerechts oder finanziellen Aufwendungen zum Haushalt oder zum Zugewinnausgleich gilt es, nicht nur einen neutralen Vermittler zurate zu ziehen, sondern auch die Rechtslage zu kennen. Ein Scheidungsanwalt bietet beides. Er bietet eine fachkundige Einschätzung der Situation, auf deren Basis alle weiteren Entscheidungen getroffen werden können. Je schneller die Umstände klar sind, desto einfacher wird der Prozess ablaufen. Wer demnach Informationen zurückhält, gefährdet die eigene Scheidung.

Die Bandbreite der Aufgaben

Ein guter Scheidungsanwalt kennt auch das Erbrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht, denn in komplizierten Fällen können auch diese Gesetzeslagen zum Zuge kommen. Unterhaltsfragen gehören dabei zu den häufigsten Streitfällen. Deshalb ist es ratsam, auf einen erfahrenen Scheidungsanwalt zu setzen, der bereits seit Jahren erfolgreich Eheleute berät. Zu den sogenannten Folgesachen, also alldem, was im Zuge der Scheidung geregelt werden muss, gehören der Ehegattenunterhalt, der Zugewinnausgleich, der Kindesunterhalt, der allgemeine Umgang mit gemeinsamen Kindern und das Sorgerecht, das Aufteilen des Haushalts und die Nutzung der gemeinsamen Wohnung.

Anfallende Kosten

Die Kosten einer Scheidung in Deutschland sind gesetzlich geregelt. Sie setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, während die Anwaltskosten stark vom Gehalt und dem Vermögen der Eheleute abhängen. Diese werden vom eigenen Mandanten bezahlt, also von dem Ehegatten, den der Anwalt vertritt. Die Gerichtskosten hingegen werden zu gleichen Teilen zwischen den beiden Parteien aufgeteilt und somit gemeinsam getragen. Der niedrigst mögliche Verfahrenswert liegt bei 4.000 Euro und betrifft Personen mit geringem Einkommen wie beispielsweise bei Hartz IV.

Ein Scheidungsanwalt kostet – so viel ist klar. Allerdings ist er die Voraussetzung für eine Scheidung und hilft beim Aufteilen der Finanzen insofern, als dass es ohne ihn viel teurer werden könnte. Wer Kosten sparen will, verträgt sich am besten mit dem Ehegatten, denn eine einvernehmliche Scheidung kann um ein Drittel günstiger sein als im Streitfall. Sind Sie sich einig, können Sie sich dafür entscheiden, nur einen Anwalt zu beauftragen.