Ein Betreuer, der berufsbegleitend an einem Studieninstitut für kommunale Verwaltung den „Angestelltenlehrgang II“ mit einem Gesamtaufwand von 1.050 Stunden und dem erfolgreichen Abschluss zum „Verwaltungsfachwirt“ absolviert hat, kann seiner Vergütung nicht einen Stundensatz nach der höchsten Vergütungsstufe von 44 Euro …
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