Entschädigungsleistungen, die ein Betreuter nach den §§ 16 ff. StrRehaG erhält, stellen kein verwertbares Vermögen dar.
Vergütungsschuldner des Berufsbetreuers ist bei Mittellosigkeit des Betreuten die Staatskasse (§§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB i.V.m. …
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