Türöffnungskosten der Betreuungsbehörde

Türöffnungskosten, welche der Betreuungsbehörde anlässlich der Vorführung des Betroffenen zu einer Untersuchung entstehen, hat diese selbst zu tragen.

Die Frage der Erstattungsfähigkeit von Türöffnungskosten anlässlich der Vorführung eines Betroffenen durch die Betreuungsbehörde nach § 283 FamFG ist umstritten. Teilweise wird …

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