Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

Ein Einwilligungsvorbehalt kann nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen . Ein Einwilligungsvorbehalt kann nicht gegen den freien Willen des Betroffenen angeordnet werden .

Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person …

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Zahlung an eine betreute Person

Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem der Betreute eine Abhebung von seinem Bankkonto …

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Der Betreuer und die Vermögenssorge

Es handelt sich nicht um eine Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts, wenn ein Einwilligungsvorbehalt wieder angeordnet wird, nachdem ein zuvor bestehender (anderer) Einwilligungsvorbehalt bereits aufgehoben worden war. Vielmehr handelt es sich dann um eine erneute Anordnung, so dass die §§ 278, 280 …

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